AGB
Fit ohne Jojo Coaching GmbH nachfolgend Fit ohne Jojo
§ 1 Vertragsschluss
Fit ohne Jojo unterbreitet dem Kunden eine schriftliche Offerte für Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, welche ebenfalls eine Leistungsbeschreibung enthält.
Der Vertrag kommt durch das Akzeptieren des Angebots zustande. Fit ohne Jojo erhält als Bestätigung ein E-Mail mit "Angebot akzeptiert."
Nach dem akzeptieren des Angebots erhält der Kunde eine Rechnung. Dies ergänzt den bereits geschlossen Vertrag durch das Akzeptieren des Angebots von Seite des Kunden.
§ 2 Zahlung
Die im Angebot akzeptieren und in der Rechnung erwähnten Kosten sind fristgerecht zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung erwähnte Bankkonto fristgerecht einzuzahlen, falls nicht anders definiert.
Die Zahlung ist bei jeder Form der Zahlung (Raten oder Einmalzahlung) fällig, auch bei Krankheit, Unfall, Ferien oder anderen Gründen der Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung.
Coachingausfälle könnnen in Absprache mit Fit ohne Jojo dem Zeitraum nachträglich angerechnet werden. Die endgültige Entscheidung liegt bei Fit ohne Jojo.
Ratenzahlungen sind nur in Absprache mit Fit ohne Jojo möglich und sind im Angebot vermerkt.
Bei Verzug der Zahlung oder kann die volle Leistung nicht in Anspruch genommen werden wird automatisch der offene geschuldete Geldbetrag umgehend. fällig.
§ 3 Kündigung
Kündigt der Verbraucher einen Vertrag vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, schuldet er Wertersatz für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und den initialen Aufwand. Der initiale Aufwand beläuft sich auf CHF 650.-
Bei der Berechnung des Wertersatzes wird der vereinbarte Gesamtpreis und der Marktwert der Einzelleistungen zu Grunde gelegt. Zusätzlich fallen Stornierungsgebühren an in Höhe von CHF 300.-
Rechenbeispiel - Kunde kündigt nach 3 Monaten:
- Initialkosten inkl. Onboarding: CHF 650.-
- Gesamtbetrag/Laufzeit*Gebrauchte Zeit.
- Stornogebühren: CHF 300.-
Sollte mindestens 2/3 des Coachings bereits abgelaufen sein, ist der Gesamtbetrag unabhängig der Kündigung fällig, da der grösste Aufwand bereits entstanden ist.
Zeiträume welche Fit ohne Jojo dem Kunden aus Kulanz oder gutem Willen offen hält, werden nicht zurückvergütet und verfallen. Die Entscheidung in diesem Falle liegt bei Fit ohne Jojo allein.
§ 4 Datenschutz
Die erhaltenen Daten über den Teilnehmer werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Coachings, zur weiteren werblichen Ansprache für andere Produkte und Dienstleistungen und zum Zwecke der Rechnungslegung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne vorherige Zustimmung durch den Teilnehmer.Ebenso verpflichtet sich der Teilnehmer, selbst keine persönlichen Daten über die anderen Teilnehmer zu sammeln, zu speichern oder weiterzugeben.
§ 5 Verschwiegenheit und Datenschutz
Fit ohne Jojo und ihr durchführender Coach sichern zu, dass sie über alle Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren werden. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
Der Klient sichert zu, dass er über die Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahrt. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
Beide Seiten, Klient und Fit ohne Jojo, sind befugt, alle Daten digital zu verarbeiten, sofern es dem Zweck dieser Vereinbarung dienlich ist. Dies schliesst die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich ein. Eine Verarbeitung durch Dritte ist nur statthaft, sofern dies dem technischen Stand entspricht – sofern möglich, werden beide Seiten auf die Datenverarbeitung durch Dritte verzichten.Die Verschwiegenheit und der Datenschutz können nur gegenüber der vertraglich anderen Partei zugesichert werden, sofern nicht andere Vorgabe (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgabe) eine Öffnung dieser Zusicherung unabdingbar machen.
§ 6 Aufzeichnung von Sitzungen
Die Zoom- Einzelsitzungen dürfen durch Fit ohne Jojo aufgezeichnet und sind nur für Fit ohne Jojo zugänglich. Der Klient stimmt der Aufzeichnung ausdrücklich zu. Fit ohne Jojo sichert zu, die Daten gemäss Datenschutzvereinbarung vertraulich zu behandeln.
Die Zoom- Gruppensitzungen werden aufgezeichnet und den Gruppenteilnehmern für die Zeit ihres Coachings im Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt. Der Klient stimmt der Aufzeichnung ausdrücklich zu. Fit ohne Jojo sichert zu, die Daten gemäss Datenschutzvereinbarung vertraulich zu behandeln.
§ 7 Termine Einzel- und Gruppensitzungen
Falls der Klient oder Fit ohne Jojo infolge Krankheit oder Unfall die abgemachten Termine für die Einzelsitzungen nicht wahrnehmen kann, werden diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Falls Fit ohne Jojo die Gruppensitzungen aufgrund Krankheit oder Unfall nicht durchführen kann, werden diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Falls der Klient die Termine für die Gruppensitzungen nicht wahrnehmen kann, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz. Die Gruppensitzungen stehen ihm als Aufzeichnung für die Zeit seines Coachings im Mitgliederbereich zur Verfügung.
§ 8 Nutzungsrechte
Fit ohne Jojo hat an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren etc., die von ihr veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschliessliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von Fit ohne Jojo nicht gestattet.
Der Klient erhält ausschliesslich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von Fit ohne Jojo hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Klienten geschlossenen Vertrags.
Der Klient hat durch geeignete Massnahmen sicher zu stellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die von Fit ohne Jojo zur Verfügung gestellten Inhalte erhalten. Eine Weitergabe von Login-Daten durch den Kunden an Dritte ist verboten.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von Fit ohne Jojo auf ihren Plattformen hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt.
§ 9 Ort der Sitzungen
Die Sitzungen werden grundsätzlich per Zoom- Call durchgeführt.
§ 10 Mitwirkung und Haftung
Der Klient trägt dafür Sorge, dass alle notwendigen Informationen Fit ohne Jojo bzw. dem durchführenden Coach zur Verfügung gestellt werden.
Fit ohne Jojo bzw. der durchführende Coach haftet nur für von ihr bzw. dem durchführenden Coach vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden.Die Haftung wird beschränkt auf mittelbare und unmittelbare Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Die Höhe der Haftung ist auf die Vergütung beschränkt.
§ 11 Social Media
In vorheriger Absprache mit dem Teilnehmer, darf Fit ohne Jojo, Ton- und Bild-Aufnahmen aus dem Coaching auf Social Media Plattformen verwenden und veröffentlichen. Ein eventueller Vergütungsanspruch besteht nicht. Die Identität des Teilnehmers wird stets diskret behandelt & geschützt.
§ 12 Urheberrecht
Alle während des Coachings verwendeten, gezeigten oder sonst wie genutzten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nur die persönliche Nutzung der Inhalte erlaubt – eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige Vervielfältigung ist nicht gestattet.
Dem Teilnehmer ist es untersagt, Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben und die Kenntnisnahme von Dritten zu dulden und/oder zu ermöglichen.
Es ist nur dem Teilnehmer selbst erlaubt an dem Coaching teilzunehmen.
Bei Zuwiderhandlung, und auch nur bei einem Versuch, verpflichtet sich der Teilnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 5’000.- zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen
§ 13 Ethikrichtlinie
Der durchführende Coach und Fit ohne Jojo versichern, dass sie in der Durchführung des Coachings keine Methoden, Inhalte oder „Technologien“ von Sekten nutzen werden und die Wertvorstellungen des Teilnehmers respektieren.
Die Wertevorstellungen des Teilnehmers sind zu akzeptieren, sofern sie mit Schweizer Recht nicht in Widerspruch stehen. Stellt der durchführende Coach fest, dass (geplante) Handlungen gegen Schweizer Recht verstossen, werden die Regelungen in §6 zur Verschwiegenheit unwirksam.
Fit ohne Jojo und der durchführende Coach erklären, dass die vereinbarte Dienstleistung zur persönlichen Entwicklung des Teilnehmers zu erbringen ist. Dies bedeutet ebenso, dass der durchführende Coach Beratungsleistungen nur auf Wunsch des Klienten erbringt und von der Verantwortung der Folgen in der Anwendung des erworbenen Wissens oder der erworbenen Fähigkeiten entbunden wird.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Gachnang.
§ 15 Pflichten und Leistungen des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Kosten und Rechnungen im Voraus oder nach Vereinbarung fristgerecht zu zahlen.
Eine Geld-zurück Option nach Bezahlung der Rechnung ist bei bei Nichtanspruchnahme der offerierten Dienstleistung nicht möglich ausser in Absprache mit Fit ohne Jojo.
Die von der Fit ohne Jojo Coaching GmbH angebotenen Trainingspläne & Ernährungspläne führt der Kunde unter eigener Verantwortung durch. Die Fit ohne Jojo Coaching GmbH übernimmt keine Haftung für nicht erreichte Ziele, die aufgrund von falschem Verständnis der verschriebenen Pläne oder fehlender Kommunikation mit dem Trainer entstehen können.
Gewichtsab- oder Zunahmen können bei der Einhaltung derverschriebenen Pläne eintreten. Die Fit ohne Jojo Coaching GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige, nicht geplante Gewichtsab- oder Zunahmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Sonstige Nebenabreden bestehen nicht.
2. Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Klauseln eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Letze Änderung: 21.12.2021, Gachnang
§ 1 Vertragsschluss
Fit ohne Jojo unterbreitet dem Kunden eine schriftliche Offerte für Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, welche ebenfalls eine Leistungsbeschreibung enthält.
Der Vertrag kommt durch das Akzeptieren des Angebots zustande. Fit ohne Jojo erhält als Bestätigung ein E-Mail mit "Angebot akzeptiert."
Nach dem akzeptieren des Angebots erhält der Kunde eine Rechnung. Dies ergänzt den bereits geschlossen Vertrag durch das Akzeptieren des Angebots von Seite des Kunden.
§ 2 Zahlung
Die im Angebot akzeptieren und in der Rechnung erwähnten Kosten sind fristgerecht zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung erwähnte Bankkonto fristgerecht einzuzahlen, falls nicht anders definiert.
Die Zahlung ist bei jeder Form der Zahlung (Raten oder Einmalzahlung) fällig, auch bei Krankheit, Unfall, Ferien oder anderen Gründen der Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung.
Coachingausfälle könnnen in Absprache mit Fit ohne Jojo dem Zeitraum nachträglich angerechnet werden. Die endgültige Entscheidung liegt bei Fit ohne Jojo.
Ratenzahlungen sind nur in Absprache mit Fit ohne Jojo möglich und sind im Angebot vermerkt.
Bei Verzug der Zahlung oder kann die volle Leistung nicht in Anspruch genommen werden wird automatisch der offene geschuldete Geldbetrag umgehend. fällig.
§ 3 Kündigung
Kündigt der Verbraucher einen Vertrag vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, schuldet er Wertersatz für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und den initialen Aufwand. Der initiale Aufwand beläuft sich auf CHF 650.-
Bei der Berechnung des Wertersatzes wird der vereinbarte Gesamtpreis und der Marktwert der Einzelleistungen zu Grunde gelegt. Zusätzlich fallen Stornierungsgebühren an in Höhe von CHF 300.-
Rechenbeispiel - Kunde kündigt nach 3 Monaten:
- Initialkosten inkl. Onboarding: CHF 650.-
- Gesamtbetrag/Laufzeit*Gebrauchte Zeit.
- Stornogebühren: CHF 300.-
Sollte mindestens 2/3 des Coachings bereits abgelaufen sein, ist der Gesamtbetrag unabhängig der Kündigung fällig, da der grösste Aufwand bereits entstanden ist.
Zeiträume welche Fit ohne Jojo dem Kunden aus Kulanz oder gutem Willen offen hält, werden nicht zurückvergütet und verfallen. Die Entscheidung in diesem Falle liegt bei Fit ohne Jojo allein.
§ 4 Datenschutz
Die erhaltenen Daten über den Teilnehmer werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Coachings, zur weiteren werblichen Ansprache für andere Produkte und Dienstleistungen und zum Zwecke der Rechnungslegung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne vorherige Zustimmung durch den Teilnehmer.Ebenso verpflichtet sich der Teilnehmer, selbst keine persönlichen Daten über die anderen Teilnehmer zu sammeln, zu speichern oder weiterzugeben.
§ 5 Verschwiegenheit und Datenschutz
Fit ohne Jojo und ihr durchführender Coach sichern zu, dass sie über alle Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren werden. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
Der Klient sichert zu, dass er über die Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahrt. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
Beide Seiten, Klient und Fit ohne Jojo, sind befugt, alle Daten digital zu verarbeiten, sofern es dem Zweck dieser Vereinbarung dienlich ist. Dies schliesst die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich ein. Eine Verarbeitung durch Dritte ist nur statthaft, sofern dies dem technischen Stand entspricht – sofern möglich, werden beide Seiten auf die Datenverarbeitung durch Dritte verzichten.Die Verschwiegenheit und der Datenschutz können nur gegenüber der vertraglich anderen Partei zugesichert werden, sofern nicht andere Vorgabe (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgabe) eine Öffnung dieser Zusicherung unabdingbar machen.
§ 6 Aufzeichnung von Sitzungen
Die Zoom- Einzelsitzungen dürfen durch Fit ohne Jojo aufgezeichnet und sind nur für Fit ohne Jojo zugänglich. Der Klient stimmt der Aufzeichnung ausdrücklich zu. Fit ohne Jojo sichert zu, die Daten gemäss Datenschutzvereinbarung vertraulich zu behandeln.
Die Zoom- Gruppensitzungen werden aufgezeichnet und den Gruppenteilnehmern für die Zeit ihres Coachings im Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt. Der Klient stimmt der Aufzeichnung ausdrücklich zu. Fit ohne Jojo sichert zu, die Daten gemäss Datenschutzvereinbarung vertraulich zu behandeln.
§ 7 Termine Einzel- und Gruppensitzungen
Falls der Klient oder Fit ohne Jojo infolge Krankheit oder Unfall die abgemachten Termine für die Einzelsitzungen nicht wahrnehmen kann, werden diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Falls Fit ohne Jojo die Gruppensitzungen aufgrund Krankheit oder Unfall nicht durchführen kann, werden diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Falls der Klient die Termine für die Gruppensitzungen nicht wahrnehmen kann, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz. Die Gruppensitzungen stehen ihm als Aufzeichnung für die Zeit seines Coachings im Mitgliederbereich zur Verfügung.
§ 8 Nutzungsrechte
Fit ohne Jojo hat an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren etc., die von ihr veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschliessliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von Fit ohne Jojo nicht gestattet.
Der Klient erhält ausschliesslich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von Fit ohne Jojo hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Klienten geschlossenen Vertrags.
Der Klient hat durch geeignete Massnahmen sicher zu stellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die von Fit ohne Jojo zur Verfügung gestellten Inhalte erhalten. Eine Weitergabe von Login-Daten durch den Kunden an Dritte ist verboten.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von Fit ohne Jojo auf ihren Plattformen hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt.
§ 9 Ort der Sitzungen
Die Sitzungen werden grundsätzlich per Zoom- Call durchgeführt.
§ 10 Mitwirkung und Haftung
Der Klient trägt dafür Sorge, dass alle notwendigen Informationen Fit ohne Jojo bzw. dem durchführenden Coach zur Verfügung gestellt werden.
Fit ohne Jojo bzw. der durchführende Coach haftet nur für von ihr bzw. dem durchführenden Coach vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden.Die Haftung wird beschränkt auf mittelbare und unmittelbare Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Die Höhe der Haftung ist auf die Vergütung beschränkt.
§ 11 Social Media
In vorheriger Absprache mit dem Teilnehmer, darf Fit ohne Jojo, Ton- und Bild-Aufnahmen aus dem Coaching auf Social Media Plattformen verwenden und veröffentlichen. Ein eventueller Vergütungsanspruch besteht nicht. Die Identität des Teilnehmers wird stets diskret behandelt & geschützt.
§ 12 Urheberrecht
Alle während des Coachings verwendeten, gezeigten oder sonst wie genutzten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nur die persönliche Nutzung der Inhalte erlaubt – eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige Vervielfältigung ist nicht gestattet.
Dem Teilnehmer ist es untersagt, Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben und die Kenntnisnahme von Dritten zu dulden und/oder zu ermöglichen.
Es ist nur dem Teilnehmer selbst erlaubt an dem Coaching teilzunehmen.
Bei Zuwiderhandlung, und auch nur bei einem Versuch, verpflichtet sich der Teilnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 5’000.- zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen
§ 13 Ethikrichtlinie
Der durchführende Coach und Fit ohne Jojo versichern, dass sie in der Durchführung des Coachings keine Methoden, Inhalte oder „Technologien“ von Sekten nutzen werden und die Wertvorstellungen des Teilnehmers respektieren.
Die Wertevorstellungen des Teilnehmers sind zu akzeptieren, sofern sie mit Schweizer Recht nicht in Widerspruch stehen. Stellt der durchführende Coach fest, dass (geplante) Handlungen gegen Schweizer Recht verstossen, werden die Regelungen in §6 zur Verschwiegenheit unwirksam.
Fit ohne Jojo und der durchführende Coach erklären, dass die vereinbarte Dienstleistung zur persönlichen Entwicklung des Teilnehmers zu erbringen ist. Dies bedeutet ebenso, dass der durchführende Coach Beratungsleistungen nur auf Wunsch des Klienten erbringt und von der Verantwortung der Folgen in der Anwendung des erworbenen Wissens oder der erworbenen Fähigkeiten entbunden wird.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Gachnang.
§ 15 Pflichten und Leistungen des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Kosten und Rechnungen im Voraus oder nach Vereinbarung fristgerecht zu zahlen.
Eine Geld-zurück Option nach Bezahlung der Rechnung ist bei bei Nichtanspruchnahme der offerierten Dienstleistung nicht möglich ausser in Absprache mit Fit ohne Jojo.
Die von der Fit ohne Jojo Coaching GmbH angebotenen Trainingspläne & Ernährungspläne führt der Kunde unter eigener Verantwortung durch. Die Fit ohne Jojo Coaching GmbH übernimmt keine Haftung für nicht erreichte Ziele, die aufgrund von falschem Verständnis der verschriebenen Pläne oder fehlender Kommunikation mit dem Trainer entstehen können.
Gewichtsab- oder Zunahmen können bei der Einhaltung derverschriebenen Pläne eintreten. Die Fit ohne Jojo Coaching GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige, nicht geplante Gewichtsab- oder Zunahmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Sonstige Nebenabreden bestehen nicht.
2. Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Klauseln eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Letze Änderung: 21.12.2021, Gachnang